WARUM LIZENZIEREN?
Geistiges Eigentum hat einen Wert


Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur und Kunst und sichert damit die wirtschaftlichen und ideellen Interessen der Urheber. Redaktionell erarbeitete Presseartikel in Zeitungen und Magazinen genießen ebenfalls diesen urheberrechtlichen Schutz. Die ausschließlichen Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung liegen dabei, in der Regel durch Übertragung der Rechte seitens der Urheber, bei den Verlagen.


Was ist bei der Erstellung von Pressespiegeln zu beachten?


Medienbeobachtung ist ein Muss für Unternehmen und Institutionen, um zu erkennen, wie sie und ihre Mitbewerber in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Professionelle Medienarbeit wahrt dabei auch das Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung sogenannter Presseclippings – sowohl in Form von Papierkopien, als auch digital – erfordert die Zustimmung der Rechteinhaber.

Nur wenige Zeitungsinhalte genießen keinen urheberrechtlichen Schutz; diese können daher frei vervielfältigt werden. Dies gilt z.B. für einfache tagesaktuelle Kurzmeldungen, Inserate, Veranstaltungshinweise, Wiedergabe von Gesetzen, Verordnungen, amtlichen Erlässen, Bekanntmachungen und Entscheidungen.

Darüber hinaus können Unternehmen und Institutionen einzelne (bis zu zehn) Papierkopien von Presseartikeln für den eigenen Gebrauch ohne Zustimmung des Rechteinhabers erstellen. Diese Ausnahme gilt nicht für digitale Clippings.

Eine reine Verlinkung auf Artikel, die online abrufbar sind, ist ohne Zustimmung der Rechteinhaber möglich.

WIE LIZENZIEREN?
Rechtesicherheit aus einer Hand

Für Unternehmen und Institutionen, die ihre Pressespiegel selbst erstellen oder diese bei einem Medienbeobachter oder einem PR-Unternehmen beauftragen, bietet der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) mit dem PDN-System ein praxistaugliches Mittel. Das Presse-Dokumentations-Nutzungssystem bietet Lizenzen für Pressespiegel nach dem One-Stop-Shop-Prinzip. Die erforderlichen Nutzungsrechte für Presseclippings von über 100 Zeitungen und Zeitschriften können damit aus einer Hand bezogen werden.

Wie kann eine PDN-Lizenzvereinbarung bezogen werden?

Ein PDN-Lizenzvertrag kann direkt über die VÖZ All Media Service GmbH oder einen der führenden Medienbeobachter abgeschlossen werden, die die Abwicklung übernehmen.
Kontakt
VÖZ All Media Service GmbH, PDN-Servicestelle
Tel. +43/1/533 79 79-416, Email: pdn@all-media.at

PARTNER
Medienbeobachter


Nachstehende Medienbeobachter bieten in Kooperation mit dem PDN-System eine direkte Abwicklung von PDN-Lizenzvereinbarungen an:

PDN TARIFLISTE 2024


Die Abrechnung erfolgt quartalsmäßig auf Basis des gemeldeten Nutzungsumfanges durch den Lizenznehmer, wobei eine jährliche Grundgebühr in Höhe von EUR 61,35 zur Anwendung kommt. Die Grundgebühr wird mit den gemeldeten Clippings gegenverrechnet. Bei gleichzeitiger Nutzung eines internen digitalen Pressespiegels und eines externen Pressespiegels im Internet kommen die Tarife kumulativ zur Verrechnung.


Interner Pressespiegel



Nutzerzahl
1-10
11-25
26-100
101-500
ab 501
Dauer der Nutzung


Papierpressespiegel
-
0,84
1,67
2,51
3,33
unbegrenzt


digitaler Pressespiegel
0,59*
0,84
1,67
2,51
3,33
2 Monate **



Externer Pressespiegel




unabhängig von der
Anzahl der Nutzer
Dauer der Nutzung


Papierpressespiegel

4,01
unbegrenzt


digitaler Pressespiegel

4,01
5 Jahre



Preise in EUR / Clipping
* Für dieses Tarifsegment gilt unbegrenzte Nutzungsdauer. Es können hier keine weiteren Rabatte geltend gemacht werden.
** Archivierung für ein Jahr zuzüglich 50%, für fünf Jahre zuzüglich 100%.

Die APA-DeFacto hat die Abgeltung der Lizenzrechte bereits in ihre Angebote der Medienbeobachtung integriert. Kunden der APA benötigen daher keine zusätzliche PDN-Lizenzvereinbarung, sofern die Nutzung von Presseclippings nicht die mit der APA bestehende Vereinbarung übersteigt.
Selbstverständlich können auch selbständige Vereinbarungen mit den Rechteinhabern/Verlagen getroffen werden.



Download Preisliste 2024 »


PDN-LIZENZGEBER
Nachfolgende Titel nehmen am PDN-Lizenzsystem teil.


Tageszeitungen
Der Standard
Die Presse
Kleine Zeitung
Kronen Zeitung
Kurier
NEUE Vorarlberger Tageszeitung
Oberösterreichisches Volksblatt
OÖNachrichten
Salzburger Nachrichten
Tiroler Tageszeitung
VN Vorarlberger Nachrichten
WIENER ZEITUNG (ausgenommen: Das Amtsblatt zur Wiener Zeitung)

Wochenzeitungen und Wochenmagazine
Börsen-Kurier
Badener Zeitung
Bludenzer Anzeiger
bvz
Der Ennstaler
Der Sonntag - Wiener Kirchenzeitung
DIE FURCHE
Die Presse SCHAUFENSTER
Falter
Horizont
Kirche bunt - St. Pöltner Kirchenzeitung
KirchenZeitung Diözese Linz
NEWS
NÖN
Oberkärntner Volltreffer
ÖGZ – Österreichische Gastronomie- und Hotelzeitung
Österreichische Bauernzeitung
Osttiroler Bote
profil
Pustertaler Volltreffer
Raiffeisenzeitung
Rupertusblatt
Salzburger Woche
Sonntag - Kärntner Kirchenzeitung
tele
Tiroler Sonntag
TIPS
Traveller
tv-media
Vorarlberger KirchenBlatt
WANN & WO
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